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: Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsinhalt
1.1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Computer Corner GmbH (nachfolgend mit CC bezeichnet) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
1.2 Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
2 Preise und Zahlungsbedingungen
Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung wird in jeweils gesetzlicher
Höhe berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen
ohne jeden Abzug mit Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung sofort
fällig.
3 Annahme
Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware oder vereinbarte Dienstleistung
abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit
des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme
hat zu erfolgen, sobald CC die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung
der Dienstleistung angeboten hat. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb
von sieben Tagen, so steht CC gleichwohl der
vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so
hat er die CC entstandenen Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten.
4 Lieferungen und Gefahrenübergang
4.1 Die von CC genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die
rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die CC die Lieferung wesentlich erschweren oder gleich
machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungssschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von CC eintreten, hat
CC auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
4.3 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk
des Verkäufers verlassen hat.
4.4 CC ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung
aller unserer Forderungen gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsverbindung,
auch künftig entstehender Forderungen, unser Eigentum. Dies gilt auch
für den Fall, daß der Käufer offene Forderungen mit Wechseln bezahlt
und auch Dritte hat finanzieren lassen. Übersteigt der Wert der gegebenen
Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, so sind
wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung und Freigabe der uns
zustehenden Sicherung verpflichtet.
5.2 Der Käufer ist berechtigt, über die von uns
gelieferten Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsablaufs zu verfügen.
Hierzu gehört nicht die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte.
Der Käufer ist verpflichtet, uns sofort zu benachrichtigen, falls Vollstreckungsmaßnahmen
an Gegenständen, die sich noch in unserem Eigentum befinden, vorgenommen
werden oder wenn unser Eigentum sonst gefährdet wird, z.B. durch Wegnahme
etc. Im Falle des Zugriffs auf unser Eigentum ist der Käufer verpflichtet,
den Dritten, dessen Beauftragten oder Vollstreckungsbeamten darauf hinzuweisen,
daß sich die Ware noch in unserem Eigentum befindet, und ggf. auf eigene
Rechnung Maßnahmen zu ergreifen, daß unser Eigentum gesichert wird.
5.3 Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf
der noch in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren an Dritte an
uns zur Sicherheit unserer sämtlichen Forderungen gegen ihn ab. Der
Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich die Namen seiner
Kunden, an die er die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren
verkauft hat, sowie die Höhe seiner Forderungen gegen diese bekanntzugeben
und den Kunden diese Abtretung sofort mitzuteilen.
6 Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 2 Jahre.
Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren beträgt 1 Jahr.
6.2 Eine für verkaufte Waren im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung
des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung
unserer Gewährleistungsverpflichtungen aus diesen Bedingungen.
6.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn
a) der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen
Anschluß bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung
zurückzuführen ist,
b) der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des
Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch
entstanden ist,
c) der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht,
d) der Schaden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag entstanden ist,
e) der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile
beruht,
f) auf Verschleißteile wie Farbbänder, Druckerpatronen, Druckköpfe, CD-Rohlinge, Disketten oder Bänder.
6.4 Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß EDV-Drucker bestimmter
Fabrikate oder auch manche Softwarepakete nicht alle im deutschsprachigen
Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Käufer hat dieses
sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem
Fehlen dieser Zeichen oder Zeichensätze keine Ansprüche wegen falscher
Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten.
7 Nutzungsrechte
Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten die Nutzungsbestimmungen
des Herstellers. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer
in voller Höhe für daraus entstandenen Schaden.
8 Schadenersatz und Datensicherung
8.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über
die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden - gleich
aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von CC oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CC beruht. Für Sonstige
Schäden gilt die vorstehende Haftungsfreizeichnung nicht, soweit diese auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von CC beruhen.
8.2 Im Verzugsfall haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der
uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt das Recht
des Kunden, niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er uns eine geringere
Belastung nachweist.
8.3 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen
Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen geeignete technische
Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt
ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von
Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung
der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt.
8.4 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, daß auch
Originaldisketten der Softwarehersteller von sogenannten Computerviren
befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden,
daß Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert
werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle
Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte ein
Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden
sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte
Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher
Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht
wurden.
9 Import- und Exportvorschriften
Von CC gelieferten Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung
und zum Verbleib in der BR Deutschland bestimmt.
Die Wiederausfuhr von
Produkten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich
den Außenwirtschaftsvorschriften der BRD bzw. des anderen mit dem Kunden
vereinbarten Lieferlandes.
Der Kunde muß sich über diese Vorschriften
selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt erkundigen.
Werden die Vorschriften für die Ausfuhr vom Kunden nicht eingehalten,
so sind wir von jeglicher Haftung vollständig freigestellt.
10 Sonstiges
Bei der unüberschaubaren Vielfalt der Soft- und Hardware-Produkte, die
auf den Markt kommen, ist es nicht möglich, die rechtmäßige Verwendung
der Produktnamen, Markennamen, Patentverletzungen oder ähnliche Nichtbeachtungen
der Hersteller oder Lieferanten zu überschauen.
Die Hersteller und Lieferanten
dieser Produkte haften selbst für solche Nichtbeachtungen.
Die Hersteller
und Lieferanten sind verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
Die CC ist von jeglicher Haftung vollständig freigestellt, wenn sie nicht
schriftlich von den Herstellern dieser Produkte oder von den Geschädigten
rechtzeitig unterrichtet wurde.
11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung
sich ergebende Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, soweit
gesetzlich zulässig, ist Bielefeld.
12 Wirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Computer Corner GmbH
Stand: Januar 2002
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